Der Höchstwert des Mietspiegels – selten ein Richtwert
Vermieter_innen setzen die Miete oftmals sehr hoch an unter Verweis auf den obersten Wert des Mietspiegels. Das ist aber nur bei einer supertollen Wohnung in bester Lage zulässig.

Bei Wohnungen mit vielen Mängeln gilt der unterste Wert des Mietspiegels.
Die Mieten in Ballungszentren schossen in den letzten Jahren rasant in die Höhe. In Berlin beispielsweise ist die Mehrzahl der Wohnungen rund 350 Euro teurer als im Vorjahr. Vermietungsgesellschaften berufen sich bei ihrer Preisgestaltung oft auf den obersten Wert des Mietspiegels. Allerdings besitzt das Argument in den seltensten Fällen Gültigkeit. Häufig sind die hohen Preise nicht gerechtfertigt, ebenso wenig wie drastische Mieterhöhungen.
Bezugnahme auf den obersten Wert des Mietspiegels ist keine Selbstverständlichkeit
„Bei der Bezugnahme auf den Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt.“, heißt es in Paragraph 558 a Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wie Vermieter_innen daraus schließen, dass sie den obersten Wert zugrunde legen sollen, ist unklar – wahrscheinlich möchten das viele so verstehen. Jedenfalls gilt der Höchstwert nur bei supertollen Wohnungen in Topzustand mit zahlreichen attraktiven Extras. Zudem müssen sie sich in einer angesagten, gut angesehenen Lage befinden. Für durchschnittliche Wohnungen kann der mittlere Spannwert als Richtwert dienen. Handelt es sich jedoch um Bruchbuden mit zahlreichen Mängeln, ist der unterste Spannwert zugrunde zu legen.
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Verhandeln und der Mieterhöhung widersprechen
Wohnungssuchende sollten sich davon ausgehend erst über den Mietspiegel informieren und ihre künftige Unterkunft, auch die Lage, genau inspizieren. Erscheint ihnen der Preis nicht angemessen, können sie handeln oder von dem Angebot Abstand nehmen.
Erhalten stattdessen Mieter_innen eine Mieterhöhung mit Bezugnahme auf den obersten Wert des Mietspiegels, ist ein schriftlicher Widerspruch angebracht. Zumindest wenn es sich nicht um eine ultramoderne Luxuswohnung im absoluten Innviertel handelt. Ferner müssen die Betreffenden ihrer Vermietung einen Gegenvorschlag vorlegen (ausgenommen, es handelt sich um eine Ruine, für die sie Schmerzensgeld geltend machen könnten). Im Anschluss findet eine Spannungseinordnung nach vorgegeben Kriterien statt – ein komplexes Verfahren! Daher ist es von Vorteil, sich an Fachpersonal zu wenden.
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